
Patienteninformation
Wir, das Team vom Theraversum | Menschen · Methoden · Therapie wünschen das Sie sich bei uns wohlfühlen. Für Fragen und Anregungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Für einen ersten Überblick haben wir Ihnen die wichtigsten Themen, Fragen und Antworten zusammen gestellt.
Bitte bringen Sie zu Ihrem ersten Termin die Verordnung (Rezept) Ihres Arztes und Ihrer Krankenversicherungskarte mit.
Dabei ist zu beachten, dass Rezepte gesetzlich versicherter Patienten laut Gesetzgeber innerhalb von 28 Kalendertagen* ab Ausstellungsdatum begonnen werden müssen.
Ausnahme hiervon besteht nur, wenn der ausstellende Arzt einen späteren Behandlungsbeginn auf dem Rezept vermerkt hat.
Um in unserer bei unserer Erstaufnahme ein umfassendes Bild von Ihnen machen zu können, bitten wir Sie bereits vorliegende Untersuchungsergebnisse, ggf. Operationsberichte, MTR, CT und/oder Röntgenbilder (auch auf CD) mitzubringen.
Wir möchten Sie ebenso bitten ein ausreichend großes Handtuch mitzubringen!
*aktueller Erlass vom 29.06.2020. Weitere Infos…
Die Dauer eine Behandlung ist abhängig von der Art- und Weise und dem Umfang der Behandlung. In der Regel dauern die Termine zwischen 20 Min und 60 Min. Die genaue Dauer der Behandlung erfragen Sie am besten bei Ihrem Therapeuten.
Der Ersttermin beinhaltet stets die Befunderhebung. Die Folgetermine variieren je nach verordneter(n) Leistung(en).
Wenn Sie gesetzlich versichert sind und nicht von der Zuzahlung befreit sind, ist ein Eigenanteil zu zahlen. Dieser wird von uns an die Krankenkassen weitergeleitet. Alle anderen Versicherten (Beihilfe, Privatversicherte) leisten keinerlei Zuzahlungen!
Der Eigenanteil richtet sich nach Art und Menge der verordneten Leistung. Ein Rezept mit sechs mal Krankengymnastik kostet z.B. rund 19 Euro. Der Eigenanteil setzt sich zusammen aus 10% des Rezeptwertes plus 10 Euro Rezeptgebühr. Den anfallenden Eigenanteil begleichen Sie bitte spätestens zum 2. Termin bei uns.
Beispiel: Für 6 Behandlungen beträgt die Gesamtzuzahlung in etwa 18 bis 25 €.
Wann ist man von der Zuzahlung befreit?
Sie können bei Ihrer Krankenkasse die Befreiung von Zuzahlungen beantragen, wenn Ihre Ausgaben für medizinische Leistungen eine bestimmte Höhe übersteigen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse nach den aktuellen Richtlinien zur Befreiung von Rezeptgebühren bzw. Zuzahlungen.
Wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind, dann bitten wir um die Vorlage eines Nachweises.
Bei längeren Behandlungsverläufen kann es vorkommen, dass die Gesamtverordnungsmenge für Ihr Krankheitsbild ausgeschöpft sein kann. In diesem Fall müssen Sie ab dem letzten Behandlungsdatum 12 Wochen pausieren, bis Sie eine neue Verordnung bekommen können.
Erscheint Ihrem behandelnden Arzt aber eine 12-wöchige Unterbrechung bei Ihrem Krankheitsbild zu lange, kann er eine Verordnung außerhalb des Regelfalles ausstellen. Bitte beachten Sie, dass dieser, je nach Krankenkasse, von dieser genehmigt werden muss, bevor die Behandlung begonnen werden kann.
Wenn Sie bereits Patient in unserer Praxis sind und eine Diagnose von Ihrem behandelnden Arzt vorliegt, können wir die notwendige Behandlung gerne zu unserem Privattarifen fortführen.
Präventive Maßnahmen sind jederzeit ohne ärztliche Verordnung möglich! Sprechen Sie uns gerne bei Interesse an.
Sie haben die Möglichkeit, Ihre Therapie zu ergänzen, wenn keine kassenärztliche Verordnung ausgestellt wurde. In diesem Fall orientiert sich unser Honorar an dem Betrag für privat versicherte Patienten. Unsere Mitarbeiterin an der Rezeption informiert Sie gerne.
Ein Hausbesuch ist nur möglich und zulässig, wenn der Patient aus medizinischen Gründen den Therapeuten nicht aufsuchen kann oder wenn er aus medizinischen Gründen zwingend notwendig ist. Dieser wird auf der Verordnung durch den behandlenden Arzt vermerkt.
Es kann Gründe geben, dass Sie einen Termin nicht wahrnehmen können. Bitte informieren Sie uns bitte rechtzeitig! Sie können uns auch gerne außerhalb unserer Praxiszeiten auf den Anrufbeantworter sprechen (0340 859 148 05) oder eine Mail senden. (willkommen@theraversum.de).
Wir müssen Sie an dieser Stelle darauf hinweisen, dass wir Ihnen nicht oder sehr kurzfristig abgesagte Termine (weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin) in Rechnung stellen müssen! Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis.