Welttag der Ergotherapie

Oktober 27, 2022

Heute ist der Welt­tag der Ergother­a­pie und wir feiern mit. 🍾🥂🎉💐🌞🙏Prak­tisch, leben­snah, spielerisch, kreativ — wir Ergother­a­peutin­nen vom Ther­aver­sum unter­stützen dabei, die eigene Gesund­heit im indi­vidu­ellen All­t­ag von Groß und Klein zu verbessern und gemein­sam gesund­heitss­chädi­gende Fak­toren zu erken­nen, zu ver­mei­den und das Wohlbefind­en zu stärken. Der Fokus unser­er ther­a­peutis­chen Begleitung liegt neben Hand­lungs­fähigkeit und Teil­habe auch auf ein­er Verbesserung bzw. Erhal­tung der indi­vidu­ellen Leben­squal­ität. Dabei liegt uns ein aus­ge­wo­genes Ver­hält­nis zwis­chen Hand­lungsrollen, Sinnhaftigkeit, All­t­agsrou­tine, bedeu­tungsvoller Betä­ti­gun­gen und Erhol­ung am Herzen. Ergänzend dazu spielt die Gestal­tung der Umwelt eine zen­trale Rolle, denn eine gezielt angepasste Umwelt ermöglicht und erle­ichtert Hand­lun­gen und kann sich gesund­heits­fördernd auswirken. Ganz gle­ich mit welch­er The­matik Sie zu uns kom­men. Wir nehmen die Men­schen, in ihrer men­schlichen Vielfalt und ther­a­peutis­chem Hil­feer­such, an wie sind und betra­cht­en sie und ihre The­matik ganzheitlich und lösun­gori­en­tiert. Wir sind dankbar für unsren Beruf, den wir mit Lei­den­schaft leben. Danke für Ihr Ver­trauen. 🙏 Ihr Ergoteam des Theraversums. 🥰 

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FFP2 Maskenpflicht

Oktober 5, 2022

Ab sofort gilt im THERAVERSUM FFP2 Maskenpflicht Beson­dere Schutz­maß­nah­men zur Ver­hin­derung der Ver­bre­itung der Coro­n­avirus-Krankheit-2019 (COVID-19) unab­hängig von ein­er epi­demis­chen Lage von nationaler Trag­weite bei saison­al hoher Dynamik (1) 1 Unab­hängig von ein­er durch den Deutschen Bun­destag nach § 5 Absatz 1 Satz 1 fest­gestell­ten epi­demis­chen Lage von nationaler Trag­weite gilt zur Ver­hin­derung der Ver­bre­itung der Coro­n­avirus-Krankheit-2019 (COVID-19) und zur Gewährleis­tung der Funk­tions­fähigkeit des Gesund­heitssys­tems oder der son­sti­gen kri­tis­chen Infra­struk­turen in der Zeit vom 1. Okto­ber 2022 bis zum 7. April 2023. 5. die fol­gen­den Ein­rich­tun­gen dür­fen von Patien­ten und Besuch­ern nur betreten wer­den, wenn sie eine Atem­schutz­maske (FFP2 oder ver­gle­ich­bar) tra­gen: b) Prax­en son­stiger human­medi­zinis­ch­er Heil­berufe … Eine Atem­schutz­maske (FFP2 oder ver­gle­ich­bar) oder eine medi­zinis­che Gesichts­maske (Mund-Nasen-Schutz) muss nicht getra­gen wer­den von Kindern, die das sech­ste Leben­s­jahr noch nicht vol­len­det haben, Per­so­n­en, die ärztlich bescheinigt auf Grund ein­er gesund­heitlichen Beein­träch­ti­gung, ein­er ärztlich bescheinigten chro­nis­chen Erkrankung oder ein­er Behin­derung keine Atem­schutz­maske oder medi­zinis­che Gesichts­maske tra­gen kön­nen, und gehör­losen und schw­er­höri­gen Men­schen und Per­so­n­en, die mit ihnen kom­mu­nizieren, sowie ihren Begleit­per­so­n­en. Für unsere Mitar­beit­er arbeit­en wir nach unserem Hygiene- und Testkonzept und den Aufla­gen der Berufsgenossenschaft.

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