Welttag der Ergotherapie
Heute ist der Welttag der Ergotherapie und wir feiern mit. 🍾🥂🎉💐🌞🙏Praktisch, lebensnah, spielerisch, kreativ — wir Ergotherapeutinnen vom Theraversum unterstützen dabei, die eigene Gesundheit im individuellen Alltag von Groß und Klein zu verbessern und gemeinsam gesundheitsschädigende Faktoren zu erkennen, zu vermeiden und das Wohlbefinden zu stärken. Der Fokus unserer therapeutischen Begleitung liegt neben Handlungsfähigkeit und Teilhabe auch auf einer Verbesserung bzw. Erhaltung der individuellen Lebensqualität. Dabei liegt uns ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Handlungsrollen, Sinnhaftigkeit, Alltagsroutine, bedeutungsvoller Betätigungen und Erholung am Herzen. Ergänzend dazu spielt die Gestaltung der Umwelt eine zentrale Rolle, denn eine gezielt angepasste Umwelt ermöglicht und erleichtert Handlungen und kann sich gesundheitsfördernd auswirken. Ganz gleich mit welcher Thematik Sie zu uns kommen. Wir nehmen die Menschen, in ihrer menschlichen Vielfalt und therapeutischem Hilfeersuch, an wie sind und betrachten sie und ihre Thematik ganzheitlich und lösungorientiert. Wir sind dankbar für unsren Beruf, den wir mit Leidenschaft leben. Danke für Ihr Vertrauen. 🙏 Ihr Ergoteam des Theraversums. 🥰
Read moreFFP2 Maskenpflicht
Ab sofort gilt im THERAVERSUM FFP2 Maskenpflicht Besondere Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) unabhängig von einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite bei saisonal hoher Dynamik (1) 1 Unabhängig von einer durch den Deutschen Bundestag nach § 5 Absatz 1 Satz 1 festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite gilt zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) und zur Gewährleistung der Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastrukturen in der Zeit vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023. 5. die folgenden Einrichtungen dürfen von Patienten und Besuchern nur betreten werden, wenn sie eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) tragen: b) Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe … Eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) oder eine medizinische Gesichtsmaske (Mund-Nasen-Schutz) muss nicht getragen werden von Kindern, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Personen, die ärztlich bescheinigt auf Grund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung, einer ärztlich bescheinigten chronischen Erkrankung oder einer Behinderung keine Atemschutzmaske oder medizinische Gesichtsmaske tragen können, und gehörlosen und schwerhörigen Menschen und Personen, die mit ihnen kommunizieren, sowie ihren Begleitpersonen. Für unsere Mitarbeiter arbeiten wir nach unserem Hygiene- und Testkonzept und den Auflagen der Berufsgenossenschaft.
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